Freitag, 4. Dezember 2015

Sehr geehrter Herr Schulz,

beiliegende Email zur Veröffentlichung.
Die Zusage habe ich in schriftlicher Form vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen


XXXXXXXXXXXXXXXXXXX



Vielen Dank für Ihre laufenden Informationen,
sehr geehrter Herr XXXXX!

Wir werden Ihrer Aufforderung nachkommen und ebenfalls Strafanzeige in Deutsch-
land gegen Palisch & Co. erstatten.

Wir alle, die von diesen Personen Geschädigten, haben es in der Hand, sie für Jahre 
hinter Gitter zu bringen.

Über die Tatbestandsvorwürfe    
                 -  Veruntreuung von Geldern / Untreue,
         -  Täuschung im Geschäftsverkehr,
                           -  Bildung einer kriminellen Vereinigung  und weitere  -  

wie von Ihnen genannt  
-  hinaus wiegt für die Finanzaufsichtsbehörden 
                          -  Deutschlands, die BaFin, 
                          -  Spaniens, die Comisiòn Nacional del Mercadode Valores
                                                     Spanish Securities Market Commission (CNMV),
                          -  die Internationale Handelskammer (ICC), Paris, 

sowie das FBI in den USA und das Wirtschaftsministerium von Oregon 
                       http://www.cbs.state.or.us/external/dfcs/forms.html

der Umstand der ohne Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörden durchgeführten Finanzgeschäfte.

Sobald die jeweiligen Staatsanwaltschaften ihr Augenmerk auf diese Tatsache lenken,
sind den Beschuldigten allein dafür mehrere Jahre Haft sicher, die sie nur dadurch und 
auch nur evtl. in Bewährungsstrafen abmildern können, indem sie vor Prozeßbeginn
den berechtigten Zorn der von ihnen betrogenen Anlegern besänftigen, indem sie ihnen
gegenüber die vollständige finanzielle Befriedigung ihrer Ansprüche leisten.

In Deutschland verfährt die BaFin sehr streng mit den Personen, die für ihre Finanz-
geschäfte über keine Genehmigung als Finanzdienstleistungsinstitut verfügen. 
So erteilt z. B. auch bei Ihnen in der Schweiz die FINMA ihren Finanzintermediären 
die Zulassungen / Genehmigungen und beaufsichtigt sie.

Wir werden bei unserer Strafanzeige diesen Umstand der Nichtzulassung erwähnen.

Bitte geben Sie uns die Anschrift bzw. den Namen des in Köln ermittelnden Staatsan-
walts bekannt, denn wir werden uns direkt dorthin wenden!


Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXX

Nachtrag:

   Bei der Staatsanwaltschaft Madrid hat 

                         Herr Josè Grinda Gonzales "Haare auf den Zähnen"

   in Sachen Korruption und 'Organisierte Kriminalität'!

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