Mittwoch, 1. Juni 2016

Wer zuletzt lacht, lacht am besten....


So lautet doch ein Sprichwort.... 

Natürlich könnten wir jetzt wie 
Swen Uwe Palisch irgendwelche Protokolle veröffentlichen.
Nun, dass machen wir sicherlich nicht und man sieht wie schnell sich ein Blatt wenden kann.

Nach der Veröffentlichung des Protokolls durch Swen Uwe Palisch 
was er zu seiner Entlastung am 23.Mai 2016 vorlegte wurde 2 Tage später ein 
weiteres Protokoll erstellt nach der Einsicht unserer Beweismittel.

Lesen Sie selbst.....



Sehr geehrte Damen und Herren,


ein Sprichwort sagt: „Gutding braucht Weile.“ Oder auch anders gesagt, die Mühlen arbeiten langsam, aber stetig und befördern die Wahrheit immer zutage.
Die Frage ist eben nur wann...
Das Gericht in Valencia hat den Widerspruch des Klägers gegen das Urteil vom 18. März 2016 behandelt und mit Datum vom 25. Mai 2016 dem Kläger stattgegeben,
dass genügend Beweislast für einen Millionen-Anlagenbetrug begründet vorliegt.
Das Gericht weist in seinen Ausführungen mit 25. Mai 2016 zum Widerspruch auch darauf hin, dass der angezeigte Rechtsfall nunmehr nach Madrid zur nächsthöheren
Strafkammer verwiesen wird. Die Zuständigkeit des Gerichts, das Ausmass des international angelegten Millionenbetrugs in seiner Höhe, wie auch das Ausmass an einer
Vielzahl von Geschädigten ist nicht mehr in Valencia statthaft.
Für alle Geschädigten heisst dies ab sofort: Auf nach Madrid! Stellen wir das Betrüger-Trio vor das höchste Gericht in Spanien! Soll das Gericht dort den Betrug mit noch härteren Strafen verhandeln.
Das Schauspiel des Herrn Swen Uwe Palisch, der alle für Narren hält, endet spätestens hier. Er wie seine Erfüllungsgehilfen aus Sundermann und König werden die nächsten Jahre in
einheitlicher Kleidung bei viel Tagesfreizeit darüber nachzudenken haben, was sie uns allen antaten!
In diesem Sinne - ich halte Sie auf dem Laufenden, sobald Madrid die ersten Schritte hierzu einleitet.